VIA-Förderpreis für Innovation in der Berufsausbildung
Ziel, Zweck und Bedingungen
Gefördert werden können private Betriebe und Ausbildungssituationen aus dem Kreis Warendorf,
die in einem konkreten Fall innovative Wege der Berufsausbildung gegangen sind. Dies gilt unter anderem dann, wenn Ausbildungsplätze durch kooperative Ausbildungsverbünde geschaffen werden konnten.
die neue Ausbildungsinhalte in einem konkreten Fall vermitteln und so über bestehende Berufsbilder hinaus Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die eine zukunftsorientierte Basis für eine Tätigkeit in bestehenden oder neuen Berufsfeldern darstellen.
die durch zielorientierte Vermittlung von partiellen Berufsbildern jungen Menschen eine Basis für zukünftig dauerhafte Arbeitsplätze schaffen.
Der Preis
Der "VIA - Förderpreis für Innovation in der Berufsausbildung" wird ausgestattet mit 5.000 Euro. die Auswahl des/der Preisträger/s und die evtl. Quotierung des Preisgeldes übernimmt ausschließlich die Jury.
Die Jury
Vorstand und Kuratorium der VIA bilden die Jury. Sie sind in Ihrer Entscheidung bez. des/der Preisträger/s und einer evtl. Quotierung des Preisgeldes völlig autonom. Die Jury nimmt die "Anträge" der in Frage kommenden Ausbildungsbetriebe entgegen. Darüber hinaus können Vorschläge durch das Arbeitsamt Ahlen, die IHK und andere Kammern (wie Handwerks-, Ärzte-, RA-Steuerberater-, Apotheker-, Ingenieur-) und etwa die Kreishandwerkerschaft berücksichtigt werden.
Veröffentlichung
Die Existenz des "VIA - Förderpreis für Innovation in der Berufsausbildung", die Ziele und Bedingungen werden in der regionalen Tagespresse, wie auch über das Arbeitsamt und die entsprechenden Organe von IHK und Kreishandwerkerschaft veröffentlicht. Gleiches gilt für die Veröffentlichung der Preisträger und die Übergabezeremonie durch das Kuratorium der VIA.